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Montag, den 20. April 2009

Kalbsterben nach Etikettenschwindel

 
.   Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht führt beim Fehlen der Etiketten zur vertragsrechtlichen Gewährleistungshaftung, entschied das Instanzgericht, als Klägerkälber nach dem Verzehr nichtetikettierter Milchstoffe von der Beklagten eingingen.

Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks hebt diese Beurteilung in Bill Millenkamp et al. v. Davisco Foods International, Inc. et al.,, Az. 07-35299, am 14. April 2009 auf. Der Fehler kann zur Haftung nach dem Recht der unerlaubten Handlung, Torts, führen. Im Vertragsrecht gilt dies nach dem Recht von Idaho erst bei Zusicherung einer Eigenschaft.

Überhaupt wurden im Prozess Vertragsrecht und Deliktsrecht nicht sauber getrennt, zeigt die ausführliche und lesenswerte Begründung. Auch die fehlerhafte Vermischung von Verschuldensgrundsätzen aus dem Vertragsrecht und den Torts erläutert sie. Im Vertragsrecht spielt das Mitverschulden des Bauern, der das Futter falsch lagerte, keine Rolle, während es bei einer deliktischen Haftung erheblich wäre, bestätigt es. [US-Recht, Mitverschulden, Haftung, Zusicherung]



Urteile im vierten US-Bezirk

 



Urteile aus den Appalachen

 
.   Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks auch gegen eine deutsche Beklagte:
  1. SunCoke Energy Inc. v. MAN Ferrostaal Aktiengesellschaft
  2. U.S. Bank National Association v. U.S. Environmental Protection
  3. Sha'rewa Bonner v. David Perry
Das Urteil gegen die deutsche Beklagte behandelt den notwendigen Nexus zwischen Partei und Forum für die Feststellung der gerichtlichen Zuständigkeit bei der Vereinbarung einer allgemeinen Gerichtsstandsklausel neben einer nach Paris verweisenden Schiedsklausel sowie die Zuständigkeit für billigkeitsrechtliche Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums, hier dem Geschäftsgeheimnisschutz für Trade Secrets, der vierten Säule des amerikanischen IP-Rechts.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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