Nebenklage unbefriedigend
CK • Washington. Ein neues Gesetz, das Opfern das Recht auf Nebenklage einräumt, mag zu unbefriedigenden Ergebnissen führen, da Staatsanwälten, Opfern und Gerichten noch Erfahrungen mit seinem Umgang fehlen. Doch bedeuten unbefriedigende Ergebnisse und Mangel an Perfektion nicht, dass Urteile und Beschlüsse aufgehoben werden oder ein Obergericht einem Untergericht auf dem Wege des seltenen Mandamus Anweisungen erteilen kann, entschied das Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks in Sachen In re: Antrobus, Az. 09-4024, am 22. April 2009, mit einer detaillierten Begründung, die die Verfahrensfragen im Umfeld des neuen Crime Victims' Rights Act, 18 USC §3771, erklärt.