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Donnerstag, den 23. April 2009

Nebenklage unbefriedigend

 
.   Ein neues Gesetz, das Opfern das Recht auf Nebenklage einräumt, mag zu unbefriedigenden Ergebnissen führen, da Staatsanwälten, Opfern und Gerichten noch Erfahrungen mit seinem Umgang fehlen. Doch bedeuten unbefriedigende Ergebnisse und Mangel an Perfektion nicht, dass Urteile und Beschlüsse aufgehoben werden oder ein Obergericht einem Untergericht auf dem Wege des seltenen Mandamus Anweisungen erteilen kann, entschied das Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks in Sachen In re: Antrobus, Az. 09-4024, am 22. April 2009, mit einer detaillierten Begründung, die die Verfahrensfragen im Umfeld des neuen Crime Victims' Rights Act, 18 USC §3771, erklärt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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