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Mittwoch, den 06. Mai 2009

Staatsgeheimnis kein Hindernis

 
.   Staatsgeheimnisse stehen einer Klage von fünf Folteropfern gegen eine Boeing-Tochter noch nicht entgegen, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks am 28. April 2009. Die Beklagte hatte noch nicht auf die Klage erwidert, als die Vereinigten Staaten intervenierten und den Prozess wegen der Gefährdung von Staatsgeheimnissen anhalten wollten.

Die Kläger hatten behauptet, in Agypten und Marokko Foltern im Rahmen eines CIA-gesteuerten Auslieferungsverfahrens, des extraordinary Rendition-Programms, erlitten zu haben, nachdem sie aus verschiedenen Staaten dorthin geflogen und später in Guantanamo vernommen wurden. Das Gericht hielt in Sachen Binyam Mohamed et al. v. Jeppesen Dataplan, Inc., Az. 08-15693, den Einwand des State Secret Privilege für spekulativ und verfrüht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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