Die Unterscheidung zwischen prozessualen und materiellen Wirkungen einer Verjährungsfrist stellt den Hauptteil der Urteilsbegründung dar, doch war dem Gericht auch wichtig festzuhalten, dass die Konzernwebseite unscharf zwischen dem zuerst beklagten US-Unternehmen und seinem später eingewechselten Zwilling in Deutschland unterschied und so Fehler der Klägerin erklärfte.
Eine deutliche Trennung deutscher und amerikanischer Gesellschaften auf Webseiten ist im Laufe der Zeit unter Prozessaspekten wichtiger geworden. Wenn Webmaster ein weltweites Image mit einer corporate Identity planen, muss der Jurist notfalls eingreifen und trennende Merkmale durchsetzen. Dies gilt gerade bei der Produkthaftung und der deliktischer Haftung in den USA, wo nicht unbedingt ein Gerichtsstand besteht, nur weil etwas im Internet zu sehen ist.