Anders als deutsche Gerichte kommt es nicht auf den Gedanken, das Forum haften zu lassen. Die Immunität greift, entscheidet es am 7. Mai 2009 in Cecilia L. Barnes v. Uahoo!, Inc., Az. 05-36189.
Soweit die Klage auch auf einem Versprechen des ISPs nach einer Anfrage der Klägerin beruht, die Einträge sofort zu entfernen, muss das Instanzgericht Vertragsverletzungsansprüche nach dem Grundsatz des promissory Estoppel prüfen.