Am 7. Mai 2009 entschied das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirks, dass der Haftungsausschluss des Herstellers gegen die Behauptung einer fehlerhaften Zusicherung der Eignung des Produkts wirkt und nach dem Recht des Staates Texas keine Haftung wegen Täuschung greift, wenn der Kunde das Produkt ohne die empfohlene Eignungsprüfung verwendet.
Am 7. Mai 2009 entschied das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirks, dass der Haftungsausschluss des Herstellers gegen die Behauptung einer fehlerhaften Zusicherung der Eignung des Produkts wirkt und nach dem Recht des Staates Texas keine Haftung wegen Täuschung greift, wenn der Kunde das Produkt ohne die empfohlene Eignungsprüfung verwendet.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.