Mordwaffen aus In- und Ausland
CK • Washington. Glock und RSR haften nicht, ein chinesischer Waffenhersteller doch. Der Unterschied liegt im Protection of Lawful Commerce in Arms Act, 15 USC §7901-7903, den der Kongress im Jahre 2005 nach dem Entstehen des Falles Ileto et al. v. Glock at al., Az. 06-56872, zum Herstellerschutz erließ. Im Jahre 1999 entstanden durch einen Massenmord Schadensersatzansprüche nach dem einzelstaatlichen Recht Kaliforniens.
Das Instanzgericht gewährte den lizenzierten Herstellern und ihren Vertriebshändlern die bundesgesetzlich eingeräumte Immunität, die auch die Hersteller Glock und RSR begünstigte. Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco bestätigte den angewandten Grundsatz der federal Preemption und die fehlende Immunität des nicht in den USA lizenzierten chinesischen Herstellers am 11. Mai 2009.
Neben der Entstehungsgeschichte des Bundesgesetzes spricht die 69 Seiten lange Urteilsbegründung auch seine Rückwirkung an, die der Kongress ausdrücklich erklärte und mit einer begrenzten Immunitätswirkung begründete. Die Vereinigten Staaten hatten sich dem Verfahren als Intervenient angeschlossen, um die Verfassungsvereinbarkeit des Gesetzes zu verteidigen.
Das Instanzgericht gewährte den lizenzierten Herstellern und ihren Vertriebshändlern die bundesgesetzlich eingeräumte Immunität, die auch die Hersteller Glock und RSR begünstigte. Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco bestätigte den angewandten Grundsatz der federal Preemption und die fehlende Immunität des nicht in den USA lizenzierten chinesischen Herstellers am 11. Mai 2009.
Neben der Entstehungsgeschichte des Bundesgesetzes spricht die 69 Seiten lange Urteilsbegründung auch seine Rückwirkung an, die der Kongress ausdrücklich erklärte und mit einer begrenzten Immunitätswirkung begründete. Die Vereinigten Staaten hatten sich dem Verfahren als Intervenient angeschlossen, um die Verfassungsvereinbarkeit des Gesetzes zu verteidigen.