Der Fall Jose Balzaga et al. v. Fox News Network, LLC, Az. D052743, illustriert das Verfahren ebenso wie den Anspruch von Arbeitern, die im Rahmen einer Protestaktion gegen die rechtswidrige Einwanderung im Fernsehen als Verbrecher dargestellt wurden.
Am 14. Mai 2009 bestätigte das vierte einzelstaatliche Berufungsgericht die Klageabweisung nach der Vorprüfung. Die Darstellung war nicht als diffamierend zu verstehen. Sie war unausgewogen; dagegen kann der Kläger in Ausübung seines eigenen Rechts auf Redefreiheit vorgehen, jedoch nicht mit einem Schadensersatzanspruch.