Zahlreiche Kontakte - Telefonate, EMail, eine im Forumstaat vielgelesene Webseite, Produktverkäufe oder Kongressbesuche im Forumstaat - reichten dem Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 18. Mai 2009 nicht aus, um einen britischen Patentinhaber der US-Gerichtsbarkeit im Forumstaat Kalifornien zu unterwerfen. Die meisten Kontakte standen nicht mit der Sache in Verbindung.
Zwar gilt in Patentsachen ein besonderer Gerichtsstand nach 35 USC §293 in der Hauptstadt Washington, doch den hatte der kalifornische Kläger in Autogenomics, Inc. v. Oxford Gene Tech. Ltd., Az. 08-1217, ignoriert und er muss daher mit der Klagabweisung vom Gericht in Kalifornien leben.