Die Trennung zwischen Personal, dem Überstunden vergütet werden, und dem Rest, von denen sie auch ohne besondere Vergütung zu erwarten sind, richten sich nach einem Bundesgesetz und einem Präzedenzfall des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in der Bundeshauptstadt Washington, DC.
Am 19. Mai 2009 wandte das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks die Leitlinien des Supreme Court sowie den Fair Labor Standards Act, 29 USC §201 in Sachen Amy Baden-Winterwood et al. v. Life Time Fitness, Inc., Az. 07-4437, mit einer für Arbeitsrechtler lesenswerten Begründung an.