Inselgericht und Festlandhersteller
CK • Washington. Ein Kunde auf den US Virgin Islands bestellt beim Hersteller in Florida ein Boot, das auf die Inseln versandt wird und am Weihnachtstag sinkt. Darf das Inselgericht seine Gerichtsbarkeit für die Garantieklage ausüben?
Es lehnt sie ab, doch das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks prüft die Merkmale der general Jurisdiction und der specific Jurisdiction sowie die Rechtsstaatsgrundsätze der US-Bundesverfassung und bejahrt am 21. Mai 2009 in Sachen Richard Metcalfe et al. v. Renaissance Marine, Inc., Az. 08-1720, seine Zuständigkeit.
Die ausschlaggebenden Merkmale, die auch bei einem ausländischen Hersteller vor einem US-Gericht gälten, umfassen in der 35-seitigen Begründung: Korrespondenz des Herstellers mit dem Kunden, Werbung mit auf den Inseln vorhandenen Produkten, Bereitstellung zum Versand auf die Inseln, einige Boote bei Inselkunden und die zehnjährige Garantiepflicht in den Kundenverträgen.[US-Recht, Gerichtsbarkeit, Herstellerhaftung, Garantiehaftung, Vertragshaftung,US-Klage]
Es lehnt sie ab, doch das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks prüft die Merkmale der general Jurisdiction und der specific Jurisdiction sowie die Rechtsstaatsgrundsätze der US-Bundesverfassung und bejahrt am 21. Mai 2009 in Sachen Richard Metcalfe et al. v. Renaissance Marine, Inc., Az. 08-1720, seine Zuständigkeit.
Die ausschlaggebenden Merkmale, die auch bei einem ausländischen Hersteller vor einem US-Gericht gälten, umfassen in der 35-seitigen Begründung: Korrespondenz des Herstellers mit dem Kunden, Werbung mit auf den Inseln vorhandenen Produkten, Bereitstellung zum Versand auf die Inseln, einige Boote bei Inselkunden und die zehnjährige Garantiepflicht in den Kundenverträgen.