- National Association of Optometrists & Opticians Lenscrafters, Inc. v. Brown
- USA v. Medina-Villa
- USA v. Lomeli-Mences
- Western Aircraft, Inc. v. James Lisowski, Sr.
Beklagte Unternehmen sind nach dem Bundesprozessrecht, Federal Rules of Civil Procedure, verpflichtet, bestimmtes unternehmenszugehöriges Personal als Zeugen zur Vernehmung durch die Kläger verfügbar zu machen. Im Beweisausforschungsverfahren, in Deutschland oft pre-trial Discovery, genannt, obwohl es im Trial keine Discovery gibt - s. Kochinke, Der US-Prozess: Urteile im amerikanischen Zivilprozess, S. 7 -, ist dies die Regel. Sitzt der Beklagte in Deutschland, muss er sein deutsches Personal zur Deposition bereit stellen.
Im westlichen Bezirk wurde dieser Grundsatz auf unternehmensfremdes, doch konzernzugehöriges Personal ausgedehnt. Die Ablehnung dieser Erstreckung bedeutet, dass der vernehmungswillige Kläger das vereinfachte Verfahren nicht konzernweit anwenden kann und die Regeln der internationalen Zeugenvernehmung nach den geltenden Übereinkünften erlernen und anwenden muss, wenn ihm das nicht zu umständlich wird. Dies gilt im konkreten Fall für einen nach den Behauptungen der Klägerin unternehmensfremden Manager, der demselben Konzern wie das beklagte Unternehmen angehören und zum streitbefangenen Sachverhalt einen Bezug unterhalten soll.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.