Im Fall Raymonde Abrams et al. v. Société Nationale des Chemins de Fer Français, 389 F.3d 61 (2nd Cir. 2004), zeigte das Panel in einer gemeinsamen Begründung, per curiam, dass Emotionen zum ungerechten Ergebnis führen können, doch Richter Gesetz, Präzedenzfälle und internationales Recht beachten müssen.
Emotion und Moral hätten im Fall des Zusammenwirkens der französischen Eisenbahngesellschaft mit Nazi-Schergen den Zugang zur amerikanischen Gerichtsbarkeit aufgedrängt, doch die rechtsstaatliche Orientierung der Richter verschloss diesen Weg.
Deutliche Rückschlüsse auf Sotomayor als zukünftige Justice am Supreme Court in Washington, DC ermöglichen diese drei Entscheidungen aus dem Umfeld des Foreign Sovereign Immunities Act kaum, zumal sie nicht alleinverantwortlich wirkte oder eine Führungsrolle angenommen werden kann. Die Begründungen entschärfen jedoch die Argumente der Obama-Kritiker, er schlage eine von Emotionen geleitete Kandidatin vor.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.