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Montag, den 08. Juni 2009

Strafschadensersatz gegen Norddeutsche

 
.   Im Fall Beverly Zakre v. Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Az. 07-2347, bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in New York City am 8. Juni 2009 die Zumessung von $600.000 Strafschadensersatz mit einer kurzen Begründung.

Nach dem Geschworenenprozess hatte das Untergericht die punitive Damages reduziert, so dass auch die Klägerin in die Berufung ging. Beide Seiten verloren in der zweiten Instanz. Das Untergericht hatte die Verwerflichkeit, Reprehensibility, der Handlungen der Landesbank ordentlich gewürdigt.



Chrysler-Insolvenz angehalten

 
.   Am Nachmittag des 8. Juni 2009 verkündete Richterin Ginsburg einen kurzen Beschluss. Das Insolvenzverfahren Chrysler wird angehalten. Der Verkauf an Fiat kann nicht heute vollzogen werden.

Die knappe Erklärung aus dem höchsten Gericht der Vereinigten Staaten in Washington, DC, kann vielerlei bedeuten. Vielleicht gewinnen die Antragsteller, unter anderem Pensionfonds aus dem Staat Indiana, ein langwieriges Revisionsverfahren.

Wahrscheinlicher scheint, dass Justice Ginsburg mehr Zeit benötigt, um sich in den umfangreichen und komplexen Fall einzuarbeiten, der mit hohem Tempo die unteren Instanzen der Bundesgerichtsbarkeit durchlief. Nach ihrer gründlicheren Prüfung wird sie entscheiden, ob der Antrag abgewiesen oder allen neun Richtern vorgelegt wird.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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