Die Untergerichte im Hauptstadtbezirk ließen dennoch Klagen gegen den Irak wegen unter dem alten Regime erlittener Schäden zu. Am 8. Juni 2009 verkündete der Oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court of the United States in Washington, DC, in Sachen Republic of Iraq v. Jordan Beaty et al., Az. 07-1090 seine Revisionsentscheidung.
Die Begründung von Justice Scalia schlägt durch den gordischen Knoten der mehrfach geänderten gesetzlichen Grundlagen für die Terrorismusausnahmen zum Foreign Sovereign Immunities Act. Im Ergebnis stellt das Gericht fest, dass die Aufhebung der Terrorkennzeichnung wirksam war und den US-Gerichten die sachliche Zuständigkeit, subject-matter Jurisdiction, für Schadensersatzklagen gegen den Irak entzieht.