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Dienstag, den 09. Juni 2009

Chrysler-Insolvenz geht weiter

 
.   Der zwei Seiten lange Beschluss des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC, zur Chrysler-Insolvenz vom 9. Juni 2009 liegt noch nicht auf der Webseite des Supreme Court vor. Das Gericht soll beschlossen haben, den Antrag der Pensionsfonds des Staates Indiana abzuweisen.

Dadurch verschleppt sich der Konkurs nicht, und der Bankruptcy Court in New York City darf den Verkauf von Chrysler-Vermögen an Fiat gestatten. Sein Verkaufssignal darf ebenfalls im weiteren Rechtsweg angefochten werden. Bis zur Rechtssicherheit kann es für alle Beteiligten noch ein langer Weg sein.



Irak und Immunität

 
.   Als Staatsträger von Terrorismus verlor der Irak seine Immunität in den Vereinigten Staaten und gewann sie erst wieder, als Präsident Bush und der Kongress der USA mit mehreren rechtlichen Manövern versuchten, die Terrorkennzeichnung aufzuheben.

Die Untergerichte im Hauptstadtbezirk ließen dennoch Klagen gegen den Irak wegen unter dem alten Regime erlittener Schäden zu. Am 8. Juni 2009 verkündete der Oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court of the United States in Washington, DC, in Sachen Republic of Iraq v. Jordan Beaty et al., Az. 07-1090 seine Revisionsentscheidung.

Die Begründung von Justice Scalia schlägt durch den gordischen Knoten der mehrfach geänderten gesetzlichen Grundlagen für die Terrorismusausnahmen zum Foreign Sovereign Immunities Act. Im Ergebnis stellt das Gericht fest, dass die Aufhebung der Terrorkennzeichnung wirksam war und den US-Gerichten die sachliche Zuständigkeit, subject-matter Jurisdiction, für Schadensersatzklagen gegen den Irak entzieht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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