Staat verzichtet souverän nicht
CK • Washington. Der Staat als Souverän haftet für nix. Oder doch? In den USA haftet der Bund, wenn er freiwillig auf seine Immunität verzichtet. Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC hat die Rechtsprechung zur Amtshaftung als Ausnahme von der Staatssouveränität so entwickelt, dass der Staat ausdrücklich gesetzlich den Immunitätsverzicht erklärt haben muss; Lane v. Peña, 518 US 187, 192 (1996).
Das kann laut Supreme Court in Spezialgesetzen und Allgemeinklauseln erfolgen. Wie komplex das wird, illustriert die leicht nachvollziehbare, nur 14 Seiten lange Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des Bundesbezirks in Sachen Mario A. Gonzalez v. Department of Transportation, Az. 07-3309, vom 11. Juni 2009.[US-Recht,Amtshaftung,Staatshftung]
Das kann laut Supreme Court in Spezialgesetzen und Allgemeinklauseln erfolgen. Wie komplex das wird, illustriert die leicht nachvollziehbare, nur 14 Seiten lange Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des Bundesbezirks in Sachen Mario A. Gonzalez v. Department of Transportation, Az. 07-3309, vom 11. Juni 2009.