Etwas Klarheit schafft das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bundesbezirks für Verletzungen des Urheberrechts. Glücklicherweise gibt es kein konkurrierendes einzelstaatliches Urheberrecht. Daher gilt das Recht des Bundes für alle Fälle. Die Verjährungsfrist dauert drei Jahre; 17 USC §507(b).
In Sachen William A. Graham Co. v. Haughey, Az. 08-2007, untersuchte das Gericht den Beginn der Frist: Ab der Verletzung? Oder ab der Aufdeckung der Verletzung oder dem Zeitpunkt, da dem Verletzten zuzumuten war, sich über die Verletzung kundig zu machen?
Gilt also die Discovery Rule, oder die Injury Rule, beide aus dem Bundesrecht bekannt? Das Gericht stellte am 5. Juni 2009 auf den Zeitpunkt der tatsächlichen oder zumutbaren Entdeckung der Verletzung ab.