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Montag, den 22. Juni 2009

Schroeder v. Alte und Arme

 
.   Der Fall Schroeder v. USA, Az. 07-36073, betrifft die Frage, ob eine Immobilien­investorin öffentliche, hypothekengesicherte Darlehen für staatlich gefördete Mietwohnungen für Alte und Arme vorzeitig tilgen darf, um dann ungebunden über ihr Eigentum zu verfügen.

Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco entschied am 22. Juni 2009 gegen ein solches Recht. Der Bund hatte Investoren zunächt Kredite mit der Auflage gewährt, den subventionierten Wohnungsbau zu fördern, bis die Darlehen - auch vorzeitig - abgezahlt wurden.

Später knüpfte er an die vorzeitige Rückzahlung erschwerdende Bedingungen, die die Klägerin auflösen will. Die 14-seitige Begründung führt leicht lesbar in Fragen des Equity-Rechts, des Sachenrechts und des Rechts der vertraglichen Teilnahme des Staates am Wirtschaftsverkehr ein.




Rauchwasser ohne Impressum

 
.   Ein kennzeichenfreies Wässerchen vertrieb der Einzelhändler, und der schweizer Herstellerin edler Zigarren und kölnischen Wassers missfiel das. Sie gewann eine einstweilige Verfügung, und der Händler verlor in Sachen Zino Davidoff SA v. CVS Corp., Az. 07-2872, auch im Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks am 19. Juni 2009.

Der United States Court of Appeals for the Second Circuit in der Stadt New York begründet sein Urteil prozessual mit der Erfolgswahrscheinlichkeit von Davidoff im Hauptverfahren und materiell mit der Bedeutung des kennzeichnenden UPC-Etiketts als Vorkehrung gegen Nachahmungen und Graumarkthandel.

Als Qualitätsschutzmittel darf die Herstellerin nach dem Lanham Act auf dem Etikett bestehen; niemand dürfe es abkratzen. Die beklagte Einzelhandelskette führte zur Verteidigung vergeblich das unhaltbare Argument an, die Ware sei echt und im Graumarkt erworben.

Das Gericht wies auch ihren Vorstoß im Kampf um edle Ware für den kleinen Mann zurück, Markeninhaber hätten vergeblich gesetzlichen Schutz für UPC-Etiketten gesucht; ihr Misserfolg beweise, dass ihre Entfernung zulässig sei. [US-Recht,Markenrecht,Trademark,Graumarkt,Unterlassung,Lanham Act]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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