Internationale Organisationen genießen fast die selbe Immunität wie Botschaften und Konsulate. Als das Bundesgericht für den District of Columbia jedoch die ungerechtfertigte Bereicherung als Ausnahme vom International Organization Immunities Act ansah und den Antrag auf Klageabweisung abwies, ging die Beklagte in die Berufung.
Am 22. Juni 2009 entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks im Fall Jorge Vila v. Inter-American Investment Corp., Az. 08-7042, dass der District Court als Instanzgericht das Präzedenzfallrecht richtig angewandt hatte.
Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit erörtert die Immunitätsausnahme für unjust Enrichment-Ansprüche gegen internationale Organisationen nach dem International Organization Immunities Act auf 37 Seiten.