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Mittwoch, den 24. Juni 2009

Vertrag mit internationaler Organisation

 
AKL - Washington. &emsp Als der Kläger dem Ruf der internationalen Organisation folgte, ihr schnell als Experte in einer Krise beizustehen - der Vertrag folge demnächst -, half er. Doch der Vertrag ließ auf sich warten. Seine Vergütung ebenfalls. So verklagte er seine Auftraggeberin auf Zahlung nach Vertragsrecht und aus ungerechtfertigter Bereicherung.

Internationale Organisationen genießen fast die selbe Immunität wie Botschaften und Konsulate. Als das Bundesgericht für den District of Columbia jedoch die ungerechtfertigte Bereicherung als Ausnahme vom International Organization Immunities Act ansah und den Antrag auf Klageabweisung abwies, ging die Beklagte in die Berufung.

Am 22. Juni 2009 entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks im Fall Jorge Vila v. Inter-American Investment Corp., Az. 08-7042, dass der District Court als Instanzgericht das Präzedenzfallrecht richtig angewandt hatte.

Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit erörtert die Immunitätsausnahme für unjust Enrichment-Ansprüche gegen internationale Organisationen nach dem International Organization Immunities Act auf 37 Seiten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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