Kein Schutz für Schadsoftware
CK • Washington. Gründliche Würdigungen verdient das Urteil in Sachen Zango, Inc. v. Kaspersky Lab, Inc., Az. 07-35800, ebenso wie die Mindermeinung. Beide gewähren Anti-Malware-Programmen Immunität von der Haftung gegenüber Herstellern von Schadsoftware.
Immunität nach dem Communications Decency Act of 1996, 47 USC §230, für Hersteller von Abwehrsoftware lautet das Ergebnis. Das Erbringen der Leistung, die Unterdrückung von Schadprogrammen, mag zwar deren Hersteller schädigen, doch gegen einen Schadensersatzerspruch sind Antiviren- und Antimalwarehersteller immun.
Die Details der Begründung vom Bundesberufungsgericht des neunten Bundesbezirks in San Francisco vom 25. Juni 2009 werden noch länger Diskussionsstoff bieten.
Immunität nach dem Communications Decency Act of 1996, 47 USC §230, für Hersteller von Abwehrsoftware lautet das Ergebnis. Das Erbringen der Leistung, die Unterdrückung von Schadprogrammen, mag zwar deren Hersteller schädigen, doch gegen einen Schadensersatzerspruch sind Antiviren- und Antimalwarehersteller immun.
Die Details der Begründung vom Bundesberufungsgericht des neunten Bundesbezirks in San Francisco vom 25. Juni 2009 werden noch länger Diskussionsstoff bieten.