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Sonntag, den 05. Juli 2009

Notwendige Spionage in Unternehmen

 
.   Spionage - davon können schon die Referendare ein Lied singen. Spionage im Unternehmen ist keine Seltenheit. Meist ist sie gegen das Unternehmen gerichtet: Wirtschaftsspionage zum Aufholen des Wettbewerbers gab es wohl schon seit Kain und Abel.

Das Trade Secrets-Recht und Non Disclosure Agreements sollen bei Verhandlungen mit neuen und alten Vertragsparteien schon im Vorfeld Geheimnisse sichern. Das Vertrauen auf Anstand reicht nicht. Das US-Recht vermittelt mit NDAs weitergehenderen Schutz als das deutsche, weshalb sie Elementarteile jeder Verhandlungsplanung und der Referendarsausbildung sind.

Spionage von Personal und Aufsichtsräten? Der Begriff passt nicht richtig. Background Screening und die fortlaufende Beobachtung zur Verhinderung von Missbrauch werden vom Gesetzgeber oft erwartet. Geschieht unvorhergesehen Vorhersehbares und richtet Schaden bei Dritten, beim Personal oder in Unternehmen an, droht Haftung, zivilrechtlich und nach Compliance-Maßstäben.

Die Alternative zum Monitoring ist aus konkreten Vorfällen bekannt: Unternehmen richten sich beispielsweise mit Eigengeschäften des Personals zugrunde. Also werden Vorkehrungen getroffen, oft auch unter Einschaltung von spezialisierten Detekteien und Datenbearbeitern als objektiven Dritten.

Die Verträge für solche Maßnahmen sind streng. Sie sehen die Verschlüsselung von Daten, oft auch ihren höchstpersönlichen Transport zur Übergabe vor. Anonymisierung und Pseudonymisierung sind normal. Bei alten Daten aus der Vor-Internetzeit wird der Schutzaufwand nahezu extrem. Unternehmen, die alte Daten besitzen und rechtmäßig verwerten dürfen, stellen sie zu besonders hohen Preisen zur Verfügung - meist zur eingeschränkten Nutzung in Banken, bei Rechtsanwälte und von Ministerien.

Wer keinen Ex-Spion im Unternehmen oder als Sachverständigen im Prozess leiden kann, muss recherchieren oder recherchieren lassen. Ob jemand als Wirtschaftsspion eine Botschaft verlassen musste, ein Mitarbeiter Dritten Unternehmensgeheimnisse verkauft oder eine Abteilung bestimmte Geschäfte verschlüsselt über Skype statt die autorisierten Dienste abwickelt - alles nicht ungewöhnlich. Es steht aber nicht in der Zeitung, und die Aufdeckung erfordert besondere Anstrengungen.

Ausspähen, bespitzeln oder spionieren sind nicht immer gerechte Schlagworte für die notwendige, verantwortungsvolle und rechtmäßige Beschaffung und Nutzung von Informationen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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