Das Amt erklärt in seiner Verfahrensankündigung vom 6. Juli 2009, dass 98% der Einnahmen an die Alliance of Artists and Recording Companies gingen.
Der Verband rege an, den Rest nach einer Anhörung zu verteilen, doch keinen Anhörungstermin anzusetzen, schreibt es. Hingegen will das Amt die 2005 und 2006 DART Sound Recordings-Gelder an Musiker ausschütten. Federal Register, Heft 74, Nr. 127, S. 31985. Nur Künstler und Anwälte dürfen am Verfahren teilnehmen, 37 CFR 350.2.