Welcher Satz trifft vorübergehende Kopien, die Sender zur Vorbereitung der Ausstrahlung anfertigen? Das Amt betrachtet die Kopien als wertlos und bestimmte keinen Gebührensatz. Die Vertreter der Urheberrechtsinhaber zogen indigniert vor Gericht.
Das Bundesgericht der US-Haupstadt entschied am 7. Juli 2009 in SoundExchange, Inc. v. Librarian of Congress, Az. 08-1078, mit einer leicht lesbaren Begründung, dass das Copyright Office nach §112 Copyright Act den Wert der Kopien bestimmen muss und den Ausstrahlungssatz nach §114 ermessensgerecht ermittelte.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.