CK • Washington. Welche Einnahmen erhalten Musiker und ihre Verlage für die Satellitenradioausstrahlung von Werken? Der Streit um diese Gebühren zieht sich seit Jahren vor dem
Copyright Office hin. Dieses legte einen Rahmen von
6 bis 8% der Sendereinnahmen fest. Er gilt für die Ausstrahlung.
Welcher Satz trifft vorübergehende Kopien, die Sender zur Vorbereitung der Ausstrahlung anfertigen? Das Amt betrachtet die Kopien als wertlos und bestimmte keinen Gebührensatz. Die Vertreter der Urheberrechtsinhaber zogen indigniert vor Gericht.
Das Bundesgericht der US-Haupstadt entschied am 7. Juli 2009 in
SoundExchange, Inc. v. Librarian of Congress, Az. 08-1078, mit einer leicht lesbaren Begründung, dass das Copyright Office nach
§112 Copyright Act den Wert der Kopien bestimmen muss und den Ausstrahlungssatz nach §114 ermessensgerecht ermittelte.
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