Daher verbinden Arbeitgeber mit Entlassungen oft den Verzicht auf Ansprüche, unter anderem wegen Alters- oder sonstiger Diskriminierung, in einem Severance Agreement. Den Verzicht belohnen sie mit einer finanziellen Gegenleistung als vertragsbewirkendes Synallagma.
Der Verzicht ist allerdings knifflig und, falls unzureichend formuliert, mit einer Klage anfechtbar. Selbst eine clear and unambiguous gewählte Formulierung, deren Annahme knowing and voluntary war, bedeutet im US-Prozess nicht das letzte Wort, entscheiden manche Gerichte.
Das Bundesgleichbehandlungsamt EEOC erklärt mit seinem Leitfaden vom 15. Juli 2009 wesentliche Elemente der Verzichtsvereinbarung im Kündigungsfalle. Die Rechtsanwälte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den USA sollten ihn bei allen Personalkündigungen beachten, auch wenn das Arbeitsrecht der USA primär einzelstaatliches Recht, kein Bundesrecht ist.