Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks erklärte am 22. Juli 2009 in Sachen John O'Neil et al. v. Simplicity, Inc., Az. 08-2278, dass keine Produkthaftung besteht, wenn kein Schaden eintritt. Die Klage schließt von der Sammelklägergruppe Käufer aus, bei denen sich ein Schaden manifestierte.
Die Begründung der Abweisung greift dabei auf den neuen Präzedenzfall Ashcroft v. Iqbal, 129 S. Ct. 1937, 1949-50 (2009), des Supreme Court der USA zur Klagespezifizität und die Grundsätze in Briehl v. General Motors Corp., 172 F.3d 623, 627 (8th Cir. 1999), über das Schadenserfordernis zurück. Zudem ist ein vertragsrechtlicher Anspruch nach dem Verkauf der kontrahierten Sache verfehlt, entscheidet der United States Court of Appeals for the Eighth Circuit.