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Freitag, den 31. Juli 2009

Musik für $675K: Urteil folgt  

.   Im Tenenbaum-Prozess haben die Geschworenen ihren Spruch gefällt. Dass Tenenbaum nach ihrer Auffassung $675.000 für 30 Lieder zahlen soll, stellt kein Urteil dar.

Im US-Prozess stehen den Parteien Anträge zu, die vom Gericht zu würdigen sind, bevor es ein Urteil erlassen kann. Wichtig ist dabei der Antrag auf Remittitur zur Reduzierung des Schadensersatzbetrages.

In diesem Fall wird Richterin Gertner wohl besonders auf die Verfassungs­unverein­barkeit der Summe achten. Auf einen Präze­denzfall kann sie nicht zurückgreifen, weil die Parallel­fälle noch nicht entschieden sind.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.