Im US-Prozess stehen den Parteien Anträge zu, die vom Gericht zu würdigen sind, bevor es ein Urteil erlassen kann. Wichtig ist dabei der Antrag auf Remittitur zur Reduzierung des Schadensersatzbetrages.
In diesem Fall wird Richterin Gertner wohl besonders auf die Verfassungsunvereinbarkeit der Summe achten. Auf einen Präzedenzfall kann sie nicht zurückgreifen, weil die Parallelfälle noch nicht entschieden sind.