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Samstag, den 01. Aug. 2009

Ermittlung wegen iPhone-Drosselung  

.   Noch vor wenigen Tagen bestritten Heise-Kommen­tatoren heftig, dass die AppStore-Drosselung von Apple wett­bewerbswidrig sein könne - schließlich halte Apple trotz 1,5 Milliarden Verkäufen keinen weltmarktbeherrschenden Gerätemarktanteil, auch wenn Apple 100% des App-Umsatzes durch eine Monopolstellung kontrolliere. Verfechtern der Entdrosselung des iPhone und den Befürwortern anderer AppStores wie Cydia und Icy wird fälschlich entgegen gehalten, die Alternativen böten illegale iPhone-Apps an.

Aus weithin unerwarteter Ecke kommt nun eine amtliche Ermittlung der AppStore-Drosselung durch Apple. Die FCC untersucht das Verhalten von Apple und AT&T bei der Blockade der Google-App Voice. Für Wettbewerbsverstöße sind primär das Justizministerium und die Verbraucherschutzbehörde FTC zuständig.

Der Vorstoß des Kommunikationsaufsichtsamts FCC erklärt sich aus dem Umstand, dass Google Voice der Zutritt zum AppStore verweigert sein soll, weil die App mit Funktionen des iPhone im AT&T-Netz konkurriere.

IntoMobile berichtet über die Ermittlungen und verlinkt auf die Appstore-Ermittlungsschreiben an Apple, AT&T und Google.


Samstag, den 01. Aug. 2009

Gerichtsstandsklausel: Bund oder Staat?  

.   Der Behandlungsvertrag enthält eine Gerichtsstandsklausel. Was das Krankenhaus dem Patienten vorlegt, setzt die Klausel vom restlichen Text durch Fettdruck und einen Rahmen ab. Sie bestimmt:
    In the event that by act or omission I consider that physical, emotional or economic damages have been caused to me, I expressly agree to submit to the Jurisdiction of the Court of First Instance of the Commonwealth of Puerto Rico, for any possible claim.
Der unglückliche Patient verklagt alle Beteiligten vor dem Bundesgericht und ignoriert das Gericht von Puerto Rico. Der United States District Court for the District of Puerto Rico weist deshalb die Klage ab. Der Patient legt in Boston beim Bundesberufungsgericht Berufung ein.

In Sachen Florentino Rivera et al. v. Centro Médico de Turabo et al., Az. 07-2657, entscheidet der United States Court of Appeals for the First Circuit gegen den Kläger und legt detailliert und leicht lesbar am 31. Juli 2009 dar, warum er an die von ihm unterzeichnete Klausel gebunden ist und die Klage nach Rule 12(b)(6) des Verfahrensrechts für US-Prozesse im Bundesgericht abzuweisen war.


Samstag, den 01. Aug. 2009

Flash: Blitzlicht-VO vom Archiv  

.   Die Öffentlichkeit wird mit einem Verordnungsentwurf gebeten, die geplante Blitzlichtverordnung zu kommentieren, die das Bundesarchiv als Änderung von 36 CFR Part 1280 nach 44 USC §2102 et seq. zum Schutz historischer Dokumente der National Archives and Records Administration vor Flash-Schaden veröffentlicht, Federal Register, Bd. 74, Heft 146, S. 38153, 31. Juli 2009.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.