EMail ändert Klage nicht
CK • Washington. Mit einer Klageänderung fällt der fallengelassene Anspruch aus dem Prozess, auch wenn die Kläger in einer EMail dem Beklagten mitteilen, sie können die Auffassung der Beklagten, die Änderung bedeute einen Anspruchsverzicht, nicht teilen, entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 1. August 2009 im Fall Brian French et al. v. Wachovia Bank, Az. 08-2197.
Mit der Änderung wollten die Kläger die Suspendierung der Klage vermeiden, die sich aus einer an den weiteren Anspruch gebundenen Schiedsklausel ergab. Nach der Änderung hob das Gericht die Suspendierung nach dem Federal Arbitration Act auf und wurde darin vom Court of Appeals bestätigt.
Mit der Änderung wollten die Kläger die Suspendierung der Klage vermeiden, die sich aus einer an den weiteren Anspruch gebundenen Schiedsklausel ergab. Nach der Änderung hob das Gericht die Suspendierung nach dem Federal Arbitration Act auf und wurde darin vom Court of Appeals bestätigt.