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Sonntag, den 02. Aug. 2009

EMail ändert Klage nicht

 
.   Mit einer Klageänderung fällt der fallengelassene Anspruch aus dem Prozess, auch wenn die Kläger in einer EMail dem Beklagten mitteilen, sie können die Auffassung der Beklagten, die Änderung bedeute einen Anspruchsverzicht, nicht teilen, entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 1. August 2009 im Fall Brian French et al. v. Wachovia Bank, Az. 08-2197.

Mit der Änderung wollten die Kläger die Suspendierung der Klage vermeiden, die sich aus einer an den weiteren Anspruch gebundenen Schiedsklausel ergab. Nach der Änderung hob das Gericht die Suspendierung nach dem Federal Arbitration Act auf und wurde darin vom Court of Appeals bestätigt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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