Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks bestimmt am 12. August 2009, der Staat ist zuständig. Die Beklagten hatten erst mühevoll den Fall ans Bundesgericht verweisen lassen, doch müssen sie die parallele Instanzgerichtsbarkeit des Bundes wieder verlassen: ENSCO International Inc. v. Certain Underwriters at Lloyds et al., 08-10451. Eine Rolle spielt im Urteil auch die New Yorker Schiedskonvention, Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards, 9 USC §205.1.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.