Urteile aus New York City
CK • Washington. Das in der Stadt New York City angesiedelte Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks verkündete heute die nachfolgenden Entscheidungen:
Das Gericht ist für die Einzelstaaten Connecticut, New York und Vermont zuständig und arbeitet parallel zu den dortigen einzelstaatlichen Gerichten, jedoch beschränkt auf Fragen des Bundesrechts oder Fälle mit der Beteiligung von Parteien aus unterschiedlichen Staaten nach dem Prinzip der Diversity Jurisdiction.