Der Fall Compania Del Bajo Croni v. Bolivarian Republic of Venezuela, Az. 08-2706, entschieden am 14. August 2009, betrifft die Frage, ob der Richter nach Antrag der Parteien auf ein Beweisausforschungsverfahren zur Ermittlung der Zuständigkeit sein Ermessen als Herr des Verfahrens richtig ausübte.
Bei einem beklagten Staat war die sachliche Zuständigkeit wegen der Staatsimmunität nach dem FSIA zu ermitteln. Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks bestätigt die Klagabweisung des Bundesgerichts wegen fehlender Subject Matter Jurisdiction.
Das Gericht führte aus, dass die Entscheidung, ob eine jurisdictional Discovery gegen einen durch den Foreign Sovereign Immunities Act geschützten Staat durchgeführt wird, im Ermessen des Gerichts liege. Ermittlungen seien nur umsichtig und zur Feststellung der Immunität anzustrengen.