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Sonntag, den 16. Aug. 2009

VO-Akrobatik mit Cessna

 
.   Das FAA nimmt die kleine Cessna aufs Korn. Das 150/152-Modell soll keine Akrobatic mehr fliegen, will das Oberste Bundesamt für das Flugwesen in Washington anregen.

Die 152 gibt es in einer netten Akrobatikausführung, die anderen Modelle eignen sich zumindest zum Trudeln. Damit soll nun Schluss sein, steht im Federal Register vom 14. August 2009 auf Seite 41096.

Die Öffentlichkeit darf den Vorschlag, wie auch sonst jede Verordnung und Richtlinie, kommentieren. Die Cessnas sind gute Einstiegsmodelle, um die Liebe zum Akrobatikflug zu entdecken. Da wird sich mancher melden, der nicht von heute auf morgen auf eine Pitts oder Champion Decathlon umsatteln kann oder will.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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