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Montag, den 17. Aug. 2009

FDA reguliert Un-Bier, Un-Wein

 
.   Bier und Wein, das lass sein - hieß es immer bei der Food and Drug Administration. Sie fallen nicht in ihre Zuständigkeit. Die Hersteller waren zufrieden und bezeichneten alles Mögliche als Bier und Wein.

Die FDA greift nun ein. Biere, die nicht als Malzbier bezeichnet werden können, weil ihnen Hopfen oder Gerste fehlt, und Weine mit nicht einmal 7% Alkohol müssen besondere Kennzeichnungspflichten erwarten.

Einen Entwurf für Un-Biere legt die FDA heute zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit vor: Federal Register, Bd. 74, Heft 157, S. 41438, 17. August 2009.



Das Death Panel Gesetz in den USA

 
.   Death Panels, von Sarah Palin erfunden, spielen das Zünglein an der gesetzgeberischen Waage. Euthanasie-Räte, vom Obama-Staat eingerichtet, werden entscheiden, ob Amerikaner zur Reduzierung der Gesundheitskosten ausgemustert werden - so ungefähr wird die Absicht der Regierung dargestellt.

Nur Demokraten könnten auf diese Idee kommen. Republikaner verteidigen Amerika gegen die drohende Gefahr, versprechen sie.

Empörte Beobachter glauben Palin und Konsorten, reißen die Mikrofone an sich. Die Gesetzgeber im Kongress und Präsident Obama haben sich der vergangenen Woche mit dem Phantom auseinander gesetzt. Die Presse gibt ihnen kaum Punkte. Das giftige Gerücht gärt in der Sommerhitze.



Das Ficker-Recht

 
.   Alle zwei Jahre stehen die Wahlplakate von Robin Ficker auf den gepflegteren Rasen im Weichbild Washingtons. 2009 ist kein Wahljahr.

Doch ist man nicht vor dem Ewigkandidaten sicher. Diesen Sommer widmet er der von Obstständen ausgehenden Gefahr.

Zu Recht. Die Gesetze Marylands gestatten keine Obst-, sondern Krabbenstände. Keine Krabben, kein Verkaufsstand, subsumiert Anwalt Ficker.

Seit Wochen verkaufen die Obstler ihre Ware - auch Gemüse - unter dem Damoklesschwert der am Mittwoch drohenden Vertreibung.

Setzt der Kreisrat von Montgomery County, Maryland vorher ein Gesetz in Kraft, das Obststände erlaubt? Radio WTOP hört es munkeln. Setzt das das Ende der Schlagzeilen für den Kandidaten?







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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