Der Anspruch auf Überstundenvergütung für die erwartete Nutzung elektronischer Geräte außerhalb normaler Dienstzeiten wird in den USA immer ernsthafter geprüft. Er kann eine erhebliche wirtschaftliche Belastung, insbesondere bei Nachforderungen im Rahmen einer Sammelklage wie in diesem Fall, bedeuten.
In der Praxis sollten die vergütungsfähigen Leistungen des Personals vertraglich und nach dem Recht der anwendbaren Einzelstaaten der USA geregelt sein, am besten im Arbeitsvertrag oder dem Employment Manual. Die Kommunikationsanforderungen außerhalb normaler Bürostunden nehmen schließlich unentwegt zu.