Sein Washingtoner Urteil in Sachen Renata Marcinkowska v. IMG Worldwide, Inc., Az. 09-1213, ist kurz, verständlich und leicht lesbar verfasst. Kenntnisse im US-Patentrecht setzt es nicht voraus.
Sein Washingtoner Urteil in Sachen Renata Marcinkowska v. IMG Worldwide, Inc., Az. 09-1213, ist kurz, verständlich und leicht lesbar verfasst. Kenntnisse im US-Patentrecht setzt es nicht voraus.
Urteilsbegründungen im Präzedenzfallrecht des Common Law der USA fallen in der Regel viel länger aus. Dasselbe gilt für die Ermittlungen von Anspruchsgrundlagen: Im Common Law werden zahlreiche Fälle analysiert, um bei einer Klage oder Verteidigung die Ansprüche oder Einwendungen festzustellen.
Das wirkt sich auch auf die Kosten aus. Schließlich beeinflusst die Methodik die anwaltliche Entscheidung zur Annahme oder Ablehnung eines Falles. Wenn die Rechtslage unklar oder nur mit erheblichem Aufwand zu ermitteln ist, ist mit hohen Kosten zu rechnen. Kann der Mandant nicht sie bestreiten, muss er mit damit rechnen, keinen Anwalt zu finden, der seine Interessen in einem US-Prozess vertritt.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.