Dann könnten sie vom Bundesjustizministerium, dem Bundesverbraucherschutzamt, den einzelstaatlichen Justizministerien oder auch Privaten verklagt werden - oft auf dreifachen Schadensersatz. Einen Ansatz zur Haftungsbegrenzung zeigt das Eiskristallkonsortium auf.
Am 28. Juli 2009 beantragte es seine Anerkennung als Forschungsgruppe beim Bundesjustziministerium. Dessen Antitrust Division verkündet im Federal Register, Bd. 74, Heft 164, S. 43157, am 26. August 2009 die Notifizierung nach dem National Cooperative Research and Production Act of 1993 für das Ice Crystal Consortium. In Verbindung mit entsprechender gesellschaftsrechtlicher Struktur und vertragsrechtlicher Absicherung kann das Consortium Haftungsrisiken in den USA eingrenzen.