Paris-Marke und Meinungsfreiheit
CK • Washington. Die Marke That's Hot und das Bildnis der Sprechenden kann durch eine Grußkarte verletzt sein, die das Bildnis rufausbeutend als Karikatur darstellt, entschied in Paris Hilton v. Hallmark Cards, Az. 08-55443, am 31. August 2009 das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in einer komplexen Entscheidung.
Sie erörtert musterhaft detailliert die dem Recht Kaliforniens eigene Einrede des anti-SLAPP-Gesetzes. Die 27-seitige Entscheidung begründet, dass die Abweisung der Einrede, die vor dem Hauptverfahren zu prüfen ist und die Meinungsfreiheit schützen soll, haltbar ist. Das Verfahren wegen der Verletzung von Marken- und Berühmtheitsrechten geht nun im Instanzgericht weiter.
Sie erörtert musterhaft detailliert die dem Recht Kaliforniens eigene Einrede des anti-SLAPP-Gesetzes. Die 27-seitige Entscheidung begründet, dass die Abweisung der Einrede, die vor dem Hauptverfahren zu prüfen ist und die Meinungsfreiheit schützen soll, haltbar ist. Das Verfahren wegen der Verletzung von Marken- und Berühmtheitsrechten geht nun im Instanzgericht weiter.