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Freitag, den 04. Sept. 2009

Vom Erfinder verkauft: US-Markenrecht

 
.   Die Klägerin erwarb das Geschäft eines Erfinders samt der Lizenzen für Kupplungen und seinen Namen. Sie verklagt das Unternehmen, dem der Erfinder eine neue, bessere Kupplung lizensiert.

Dieses wirbt unter Hinweis auf seinen Namen auch noch vergleichend. Sie behauptet Ansprüche aus Markenverletzung und Vertragsbruch. Das Bundesberufungsgericht bestätigt die Klageabweisung im Untergericht in Sachen Hensley Manufacturing, Inc. v. ProPride, Inc., Az. 08-1834, am 3. September 2009.

Bei der Marke wirkt die Fair Use-Ausnahme des Bundesmarkenrechts. Das sieht auch der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit in seiner Analyse des Lanham Act so.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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