Dieses wirbt unter Hinweis auf seinen Namen auch noch vergleichend. Sie behauptet Ansprüche aus Markenverletzung und Vertragsbruch. Das Bundesberufungsgericht bestätigt die Klageabweisung im Untergericht in Sachen Hensley Manufacturing, Inc. v. ProPride, Inc., Az. 08-1834, am 3. September 2009.
Bei der Marke wirkt die Fair Use-Ausnahme des Bundesmarkenrechts. Das sieht auch der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit in seiner Analyse des Lanham Act so.