Im Rahmen des Beweisausforschungsverfahrens kam aus interner EMailplanungskorrespondenz die Besorgnis des Arbeitgebers über Fragen der Altersdiskrimierung und der Befürchtung, der Arbeitnehmer könnte möglicherweise bereits seinen Ruhestand einplanen, zum Vorschein.
Außerhalb eines Insolvenzverfahren hätte das dem Arbeitgeber zum Verhängnis werden können.