Obama greift Arzthaftungsrecht auf
CK • Washington. Im Rahmen seiner Krankenversicherungsansprache im Kongress am 9. September 2009 spricht Präsident Obama auch medical Malpractice, die ärztliche Kunstfehlerhaftung, an. Die Kostenbelastung für Ärzte ist übersteigert und schlägt auf Versicherungsprämien durch. Ärzte behandeln aus Angst, nicht nur Vernunft, hat er erfahren.
Einen rechtlichen Lösungsansatz kann er noch nicht vorschlagen, doch regt er Experimente an, um Erfahrungen mit neuen Regeln zu sammeln.
Mit diesem Vorschlag setzt sich Obama in Widerspruch zu vielen Demokraten im Kongress, die von der starken Lobby der personal Injury Lawyers finanziert werden. Viele dieser Anwälte arbeiten in den USA auf Erfolgshonorarbasis, die den Erfolg für Mandanten schmälert. Dieser Typ der Litigators ist für absurde Jury-Entscheidungen verantwortlich, von denen zum Glück viele von den Richtern noch in der ersten Instanz revidiert oder korrigiert werden.
Die Gegenrede der Republikaner verlangt dringend die Abhilfe der Missstände im Arzthaftungsrecht und lehnt ansonsten pauschal die Krankenversicherungsrede des Präsidenten ab.
Einen rechtlichen Lösungsansatz kann er noch nicht vorschlagen, doch regt er Experimente an, um Erfahrungen mit neuen Regeln zu sammeln.
Mit diesem Vorschlag setzt sich Obama in Widerspruch zu vielen Demokraten im Kongress, die von der starken Lobby der personal Injury Lawyers finanziert werden. Viele dieser Anwälte arbeiten in den USA auf Erfolgshonorarbasis, die den Erfolg für Mandanten schmälert. Dieser Typ der Litigators ist für absurde Jury-Entscheidungen verantwortlich, von denen zum Glück viele von den Richtern noch in der ersten Instanz revidiert oder korrigiert werden.
Die Gegenrede der Republikaner verlangt dringend die Abhilfe der Missstände im Arzthaftungsrecht und lehnt ansonsten pauschal die Krankenversicherungsrede des Präsidenten ab.