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Freitag, den 11. Sept. 2009

Gruppennetze verletzen Embargokontrollen

 
.   Wenn Twitter wegen Wahlen im Iran die Serverwartung verschiebt oder ein anderes Social Network den Dienst an Entwicklungen in Nordkorea oder China anpasst, stellt sich sofort die Frage nach der Verletzung von Embargokontrollen und drohenden Sanktionen.

Das Ausfuhrkontrollrecht der USA erfasst ja nicht nur Amerikaner, sondern auch ausländische Anbieter, und nicht nur Waren, sondern auch Geld, Dienstleistungen und Wissen.

Als Twitter seine Wartungsarbeiten verschob, um dem persischen Volk ununterbrochen zur Verfügung zu stehen, hatte der Anbieter den Segen eines Ministeriums - doch sind noch weitere am Embargovollzug beteiligt.

Das Spannungsfeld zwischen Export Controls und Internet samt Gruppennetzen wurde am 11. September 2009 im Washingtoner Center for Strategic and International Studies, CSIS, unter dem Titel Social Network or Sanction? Web 2.0 Technology, Trade Sanctions, and Democratic Participation facherörtert. Video- und Audioaufzeichnungen stehen bereit.

Fachkreisen ist seit einiger Zeit bekannt, dass Vollzugs­anpassungen anstehen. Auf eine Rückwirkung von Erleichterungen kann sich niemand verlassen.



Tauchunfall: Wer muss Nasehalten lehren?

 
.   Beim Tauchen in Hawaii verletzte der Taucher sein Gehör. Haftet der Schiffseigner, der ihn in die Tiefe sandte? Oder bleibt sein Ungeschick an ihm hängen?

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks prüft am 10. September 2009 in Christopher MacDonald v. Kahikolu, Ltd., Az. 08-15239, ob der Eigner verpflichtet war, seine Taucher im Valsalva-Versuch.auszubilden.

Sein Unterlassen löst keine Haftung aus, stellt es mit einer lesenswerten Begründung zur Verschuldenshaftung dar. Den passenden Druckausgleich im Mittelohr zur Vermeidung eines Barotraumas müssen Taucher selbst erlernen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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