Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks prüft am 10. September 2009 in Christopher MacDonald v. Kahikolu, Ltd., Az. 08-15239, ob der Eigner verpflichtet war, seine Taucher im Valsalva-Versuch.auszubilden.
Sein Unterlassen löst keine Haftung aus, stellt es mit einer lesenswerten Begründung zur Verschuldenshaftung dar. Den passenden Druckausgleich im Mittelohr zur Vermeidung eines Barotraumas müssen Taucher selbst erlernen.