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Montag, den 14. Sept. 2009

Anwälte lästern im Netz

 
.   Zuviel meckern dürfen Rechtsanwälte in den USA im Internet nicht. Wer seit 20 Jahren EMails und IMs benutzt, hält Vieles für normal und harmlos, aber die Kammern und Ehrengerichte der USA sehen das nicht so locker.

Lästern über Gerichte ist Organen des Rechtswesens genauso wenig erlaubt wie öffentliche Kritik an Mandanten, wenn ihre Identität kaum verschleiert ist.

In A Legal Battle: Online Attitude vs. Rules of the Bar erzählt Jonothan Schwartz einige Vorfälle, die Juristen zu Fall gebracht haben. Die einzige Beruhigung für Anwälte lautet, dass auch Richter in der Grauzone des Standesrechts die Grenzen verfehlten.



Zeugnisverweigerung: Recht der Presse?

 
.   Die Rechtsprechung in den USA hat ein Zeugnis­verweigerungsrecht der Presse aufgrund einzel­staatlicher Gesetze oder bindender Rechtsprechung entdeckt und ausgebaut. Trotzdem kommt es zu Strafverfolgungen von Journalisten, die ihre Quellen nicht offen legen.

Um das Zeugnisverwei­gerungsrecht der Presse bundesweit einheitlich zu regeln, wird im Bund die Einführung eines Presseschildgesetzes erwogen: Free Flow of Information Act.

Eine Erörterung des rechtlichen Umfelds einschließlich der Presse­freiheits­garantie der Bundesverfassung erörtert der Blogbericht The Free Flow of Information Act.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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