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Dienstag, den 15. Sept. 2009

Bank of Americas Probleme

 
.   Von der Smartphone-Fassung vom 14. September 2009: Dieser Tage lehnte ein Gericht die schnelle Prozessabweisung in The Pension Committee of the University of Montreal Pension Plan et al. v. Bank of America Securities, LLC et al., Az. 05 Civ. 9016, ab.

Dabei ging es um Schadensersatz wegen täuschender Investitionsberatung. Das Verfahren wird vor dem United States District Court for the Southern District of New York fortgesetzt.

Heute stellt Manager-Magazin einen weiteren Verlust der Bank of America auf Deutsch dar. Der Prozess betrifft Versprechen von millionenschwere Boni für die pleite gegangene Maklerfirma Merrill Lynch im Zusammenhang mit ihrer Rettung durch die Bank.

Das Gericht lehnte einen Vergleich ab, weil er dem öffentlichen Interesse zuwider läuft und die schlimme Geschichte unter den Teppich kehrt, dabei den Aktionären die Kosten aufbürdet.



Steuern: Termin 15. September 2009

 
.   Steuertermine sind in den USA so unübersichtlich wie das Steuerrecht. Jeder Staat hat andere Regeln, und auch die Termine sind unterschiedlich.

Eigentümer von Grundbesitz schulden ihre Property Tax dem District of Columbia beispielsweise am 15. September 2009. Nebenan in Maryland wird die Zahlung erst am 30. September fällig.

Zum Glück sind die Einkommen- und Lohnsteuertermine halbwegs einheitlich, wenn man von unterschiedlichen Feiertagsregelungen absieht. Die Vorauszahlung der Bundessteuer ist wie die der einzelstaatlichen Steuer in Maryland und D.C. als estimated Tax am 15. September angesagt.



Wasserlassen im fremden Hafen

 
.   Wasser als Ballast im Bauch von Schiffen kann im fremden Hafen Schaden durch Auspumpen anrichten. Diese Frage untersucht die amerikanische Coast Guard.

Im Federal Register vom 14. September 2009 kündigt sie ein öffentliches Anhörungsverfahren an. Auch ausländische Interessen, deren Schiffe von einer etwaigen Neuregelung besonders betroffen sein könnten, sind zur Teilnahme aufgefordert.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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