Die sachliche Zuständigkeit, subject-matter Jurisdiction, ist weniger von diesem Vorwurf betroffen. In Sachen Cynergy Systems, Inc. Bright School, Inc. et al.,, Az. 09-cv-1079-11, erörtert das Bundesgericht des District of columbia die angegriffene örtliche Zuständigkeit im Sinne von Venue bei von der Beklagten zugestandener Gerichtsbarkeit im Sinne von personal Jurisdiction.
Das Recht zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über die beklagte Person will die Beklagte nicht anzweifeln. Lediglich Venue ist strittig, und zwar wegen einer mangelhaften Gerichtsstandsklausel:
The parties shall submit to the jurisdiction of, and accept that venue is proper in, the State of [sic] Federal Courts of the State of California in any legal action or proceeding.Aus ihr geht die Ausschließlichkeit der getroffenen Wahl nicht hervor, stellt das Gericht am 22. September 2009 fest. Diese Klausel darf es ignorieren.