Beide Unternehmen sind sich einig, dass ein Non-Disclosure Agreement den Austausch von technischen Informationen bei einer Besprechung im Mai 2000 erfasste. Eine Verletzung kann vorliegen, doch war die Übergabe des Knowhows bei der Klagerhebung im Herbst 2004 gerade verjährt, sodass sie im Untergericht nicht eingehend geprüft wurde.
Die Berufung weist den Fall an das Instanzgericht zurück, damit es auch die Verjährung unter dem Aspekt der späteren Verletzung durch Missbrauch des Knowhows prüft. Zudem muss es prüfen, ob die Offenlegung durch die Klägerin bei einer Messe die Geheimnatur des Knowhows beendete und damit eine Verletzung unmöglich wurde.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Verjährungsfrist im US-Recht, die auf die konkreten Daten abstellt - nicht auf x Jahre plus Rest des Jahres, - und die Bedeutung des Confidentiality Agreement im amerikanischen Recht. Ohne diese Vereinbarung tauscht man kein Wissen in einer Besprechung mit Dritten aus. Das gilt für einen Business Plan genauso wie für Knowhow.