Internetrouter in USA: Bundesstraftat
CK • Washington. Der Bund genießt nach der Commerce Clause der Bundesverfassung weitreichende Zuständigkeiten, sobald die Grenzen eines Staates oder der USA überschritten werden. Das gilt auch für Telefonate und Internet-Verkehr, und im zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Bereich.
Bei einer Strafverfolgung wegen Telefonaten und Internet-Chat in Florida stellte sich die Frage, ob der Bund zuständig wird, wenn ein Router in Virginia den Verkehr abwickelt.
Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks bejahte diese Frage am 23. September 2009 im Fall USA v. Charles S. Faris, III. Wenn das zugrundeliegende Sexualdelikt in Deutschland erörtert worden, doch über einen Router in den USA gelaufen wäre, dürfte die Rechtslage vergleichbar sein.
Bei einer Strafverfolgung wegen Telefonaten und Internet-Chat in Florida stellte sich die Frage, ob der Bund zuständig wird, wenn ein Router in Virginia den Verkehr abwickelt.
Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks bejahte diese Frage am 23. September 2009 im Fall USA v. Charles S. Faris, III. Wenn das zugrundeliegende Sexualdelikt in Deutschland erörtert worden, doch über einen Router in den USA gelaufen wäre, dürfte die Rechtslage vergleichbar sein.