In Sachen On Time Aviation, Inc. v. Bombardier Capital, Inc., Az. 09-0250, konnte sich das Gericht über die Notwendigkeit einer IPR-Prüfung hinwegsetzen. Es stellte nämlich fest, dass die drei potenziell anwendbaren einzelstaatlichen Rechtsordnungen der USA dieselbe Antwort auf die Frage boten, wie AS IS zu verstehen ist.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks stimmte mit einer knappen, doch lesenswerten Begründung am 2. Oktober 2009 dem Instanzgericht zu, dass der Begriff auch bei einer wechselnden Bezugnahme auf Flugzeug und Verkaufsgegenstand/Ausrüstung keinen Anlass zur Vertragsauslegung bietet.