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Donnerstag, den 08. Okt. 2009

Lissabon in Washington

 
JB - Washington.   Die Auswirkungen des "Ja" der Iren zum Vertrag von Lissabon war am 7. Oktober 2009 das Thema einer Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung in Washington am 7. Oktober 2009. Unter dem Titel The Irish Referendum on the Lisbon Treaty 2009: Analysis of the Outcome erläuterte der Landesvorsitzende der FDP in Berlin, Markus Löning, seine Einschätzung, dass die Wirtschaftskrise, die Irland besonders hart getroffen habe, die Ursache für den Stimmungswandel der Iren seit der letzten Abstimmung gewesen sei. Außerdem werde die irische Zustimmung einen positiven Effekt auf die noch austehende Ratifizierung des Reformvertrages in Polen und Tschechien haben.

In diesem Zusammenhang führte er aus, dass der tschechische Präsident Vàclav Klaus nach der Zustimmung der Iren zugesagt habe, den Vertrag bis Ende des Jahres 2009 zu unterzeichen, wenn die beim Verfassungsgericht des Landes anhängige Klage positiv ausgehe, was aber allseits erwartet wird. Der polnische Präsident Lech Kaczynski, der bisher auch noch Vorbehalte gegen den Vertrag hatte, hat inzwischen seinen Widerstand ebenfalls aufgegeben und will den Vertrag nun am 11. Oktober 2009 unterschreiben. An die amerikanischen Zuhörer gerichtet sagte Löning, die Deutschen wollten keine längeren Diskussionen mehr über den Vertrag, sondern Ergebnisse.

In der anschließenden Diskussion beantworte der ehemalige Bundestagsabgeordnete Fragen über die Auswirkungen des Lissabon-Vertrags auf die NATO, die Aufnahme möglicher weiterer Mitglieder in die EU und die Linien der deutschen Außenpolitik der künftigen deutschen Bundesregierung im Hinblick auf den Einsatz in Afghanistan und die Kontrolle der Finanzmärkte. Aus europäischer Sicht fiel auf, dass es für die amerikanischen Teilnehmer aus Politik und Verbänden nach eigenen Aussagen oft schwierig ist, aufgrund der bestehenden Unterschiede in den Mitgliedsstaaten eine einheitliche Linie der EU auszumachen und den jeweils richtigen Ansprechpartner zu finden.



Gesteigerte Sorgfaltspflichten an der Toilettentür?

 
JB - Washington.   Haften Angestellte als Erfüllungsgehilfen aufgrund erhöhter Sorgfaltspflichten für Verletzungen, die das Kind einer Kundin durch eine zurückschwingende Toilettentüre erlitten hat? Diese Frage verneinte das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirks in Sachen Carrie Fried et al. v. Cracker Barrel Old Country Store Inc., Az. 09-30152, in seiner Entscheidung vom 30. September 2009.

Das Gericht verwarf allerdings die Berufung der für ihre minderjährige Tochter klagenden Mutter schon deshalb, weil sie mit dem erstmals in der Berufung vorgebrachten Argument der Sorgfaltspflichtverletzung der Angestellten nicht mehr gehört werden konnte. In einem obiter dictum bestätigte der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit jedoch die Auffassung des Ausgangsgerichts, das es nach der Zeugenvernehmung als nicht erwiesen ansah, dass die Angestellte der Beklagten irgendeine Art von erhöhten oder sonstigen Sorgfaltspflichten verletzt hat, als sie die Toilettentür öffnete und diese plötzlich hinter ihr zufiel.

Das Interessante an der Entscheidung ist, dass das Gericht grundsätzlich eine Haftung der Beklagten für ihre Angestellte als Erfüllungsgehilfin für möglich hält. Gegenüber Kindern können sogar erhöhte Sorgfaltsanforderungen für die Angestellten gelten, erläutert das Gericht unter Bezugnahme auf Linda Carter v. Liquid Air Corp. et al..



Urteile aus New York

 
Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit Sitz in der Stadt New York City verkündete heute diese Entscheidungen:
  1. Telenor Mobile Communications AS v. Storm LLC<
  2. Frazier v. Turning Stone Casino
  3. Steinberg v. Ericsson LM Tel. Co.
  4. Securities and Exchange Commission v. Finazzo and South Bay Apparel, Inc.
  5. Jamilik v. Yale Univ.
  6. DeMarco v. Stony Brook Clinical Practice Management Plan
Der United States Court of Appeals for the Second Circuit ist für die Staaten Connecticut, New York und Vermont zuständig.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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