Das Gericht verwarf allerdings die Berufung der für ihre minderjährige Tochter klagenden Mutter schon deshalb, weil sie mit dem erstmals in der Berufung vorgebrachten Argument der Sorgfaltspflichtverletzung der Angestellten nicht mehr gehört werden konnte. In einem obiter dictum bestätigte der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit jedoch die Auffassung des Ausgangsgerichts, das es nach der Zeugenvernehmung als nicht erwiesen ansah, dass die Angestellte der Beklagten irgendeine Art von erhöhten oder sonstigen Sorgfaltspflichten verletzt hat, als sie die Toilettentür öffnete und diese plötzlich hinter ihr zufiel.
Das Interessante an der Entscheidung ist, dass das Gericht grundsätzlich eine Haftung der Beklagten für ihre Angestellte als Erfüllungsgehilfin für möglich hält. Gegenüber Kindern können sogar erhöhte Sorgfaltsanforderungen für die Angestellten gelten, erläutert das Gericht unter Bezugnahme auf Linda Carter v. Liquid Air Corp. et al..