Ausnahmsweise Erstattung im US-Prozess
CK • Washington. Die American Rule sieht keine Kostenerstattung für die obsiegende Partei im US-Prozess vor. Gesetze dürfen jedoch von der Regel abweichen. Daher ist die Erstattung von Gerichtskosten und Auslagen, zu denen insbesondere die sehr erheblichen Kosten des Wortprotokolls, Transcript, oder die der noch teureren Electronic Discovery zählen, möglich.
Manchmal werden auch explizit die Anwaltshonorare als erstattungsfähig einbezogen, wie der nachfolgende Beschluss des erstinstanzlichen Bundesgerichts der Bundeshauptstadt Washington vom 9. Oktober 2009 zeigt.
Die Beträge sind im Fall Electronic Transaction Systems Corporation v. Prodigy Partners, Ltd., Az. 08-1610, niedrig. Der Prozess wurde vermutlich schnell durch Vergleich abgeschlossen:
Manchmal werden auch explizit die Anwaltshonorare als erstattungsfähig einbezogen, wie der nachfolgende Beschluss des erstinstanzlichen Bundesgerichts der Bundeshauptstadt Washington vom 9. Oktober 2009 zeigt.
Die Beträge sind im Fall Electronic Transaction Systems Corporation v. Prodigy Partners, Ltd., Az. 08-1610, niedrig. Der Prozess wurde vermutlich schnell durch Vergleich abgeschlossen:
ORDERED that plaintiff be, and hereby is,
AWARDED $98,756.17 in reasonable attorneys' fees, $4,274.05 in expenses, and $676.85 in costs. AaO 2.