Mit der Waffe ins Kernkraftwerk
CK • Washington. Waffen oder Sprengstoffe ins Kernkraftwerk mitzunehmen, ist verboten. Doch geschieht es. In den USA waren die Rechtsbrecher keine Terroristen.
Diesen Hintergrund und seine neuen Pläne stellt das Kernkraftamt der USA am 14. Oktober 2009 im Federal Register, Bd. 74, Heft 197, S. 52667, vor.
Auf dem Verordnungswege werden die Bestimmungen zu §229 des Atomic Energy Act von 1954 aktualisiert. Die Strafbarkeit der Handlung Trespass on Commission Installations wird konkretisiert.
Diesen Hintergrund und seine neuen Pläne stellt das Kernkraftamt der USA am 14. Oktober 2009 im Federal Register, Bd. 74, Heft 197, S. 52667, vor.
Auf dem Verordnungswege werden die Bestimmungen zu §229 des Atomic Energy Act von 1954 aktualisiert. Die Strafbarkeit der Handlung Trespass on Commission Installations wird konkretisiert.