Abwerbeverbot als Non-Compete Agreement
CK • Washington. Ein vertragliches Abwerbeverbot bezeichnet das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks am 14. Oktober 2009 als Non-Compete Agreement im Urteil im Fall Compass Group USA, Inc. v. Eaton Rapids Public Schools et al., Az. 09-1033, das die Wirksamkeit des Verbots in einem vergaberechtlich entstandenen Küchenversorgungsvertrag beurteilt.
Die Vertragslaufzeit wurde mehrfach verlängert. Als der Vertrag aufgelöst wurde, übernahm die Beklagte Personal der Klägerin ohne ihre Erlaubnis. Die Beklagte gewann bei den Ansprüchen aus deliktischer Haftung, die die Klägerin dem Vertragsverletzungsanspruch hinzugefügt hatte.
Die Vertragslaufzeit wurde mehrfach verlängert. Als der Vertrag aufgelöst wurde, übernahm die Beklagte Personal der Klägerin ohne ihre Erlaubnis. Die Beklagte gewann bei den Ansprüchen aus deliktischer Haftung, die die Klägerin dem Vertragsverletzungsanspruch hinzugefügt hatte.